Weekly Coworking Day
Geschäftsbedingungen und Konditionen
1. Vertragsgrundlagen/Vertragsgegenstand
1.1 Die Ortsmarketing GmbH als Hauptmieterin erklärt ausdrücklich, dass sie zur gegenständlichen Weitergabe der Räumlichkeiten Top 24 im 2. und 3. Obergeschoß im Haus am Hauptplatz 11, 6380 St. Johann in Tirol berechtigt ist und in diesen Räumlichkeiten diverse Workspaces eingerichtet hat.
1.2 Gegenstand dieses Vertrages ist sohin die Überlassung von Räumlichkeiten und Ausstattung im Weltraum Coworkingspace zur Nutzung als Büro-Arbeitsplatz sowie zur Ausübung von Büroarbeiten bzw. Abhaltung von Besprechungen.
1.3 Der Coworker:in ist bekannt, dass die Ortsmarketing GmbH im Weltraum Coworkingspace Arbeitsplätze an Dritte zur Verfügung stellt, die gleiche oder ähnliche Nutzungsrechte verfolgen wie die Coworker:in. Der Coworker:in wird daher kein Konkurrenzschutz gewährt.
1.4 Um ein gutes Miteinander zu bewerkstelligen und ein angenehmes Arbeitsklima zu bewahren, verpflichtet sich die Coworker:in zur Einhaltung der Hausordnung. Diese Hausordnung – genannt „Weltraumordnung“ (www.weltraum.tirol/weltraumordnung) bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil.
2. Leistungsbeschreibung/Tarife
2.1 Die Ortsmarketing GmbH stellt in den vertragsgegenständlichen Räumen hochwertig ausgestattete Workspaces zur Verfügung.
2.2 Zur Buchung der unterschiedlichen Workspaces werden auf der Buchungsplattform Cobot verschiedene Tarife angeboten. Auf Basis des von der Coworker:in gewählten Tarifs, ergeben sich die Nutzungsgebühren für die Workspaces sowie die Zahlungsmodalitäten.
2.3 Bei Prepaid Tarifen hat der coworker: keinen Rechtsanspruch darauf, dass zu bestimmten Zeiten bestimmte Ressourcen bzw. Coworking Arbeitsplätze verfügbar sind.
2.4 Die Einrichtungsgegenstände befinden sich zu Beginn des Vertrages in einem vertragsgemäßen Zustand. Allfällige nach Übergabe des Vertragsgegenstandes hervorkommende Mängel, die dessen Brauchbarkeit oder ein Ausstattungsmerkmal beeinträchtigen, sind der Ortsmarketing GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Behebt Ortsmarketing diese Mängel binnen angemessener Frist, ist die Coworker:in nicht berechtigt, weitere Ansprüche zu stellen oder daraus Rechtsfolgen abzuleiten.
3. Zahlungen
3.1 Die Nutzungsgebühr je nach gewähltem Tarif versteht sich netto. Es kommt sohin noch die gesetzliche Umsatzsteuer von zurzeit 20 % hinzu.
3.2 Das Nutzungsentgelt ist bei Tarifen mit monatlicher Zahlung im Vorhinein ohne jeglichen Respiro zu Anfang der jeweiligen Nutzungsperiode zur Zahlung fällig. Beim „Prepaid“-Tarif wird die Zahlung direkt beim Kauf der Buchungspässe durchgeführt. Beim „Coworking Flex“-Tarif werden die Buchungen gesammelt und im Folgemonat jeweils bis spätestens zum 5. eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
3.3 Im Falle der Nichtbezahlung hat die Ortsmarketing GmbH das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3.4 Die Ortsmarketing GmbH hat das Recht im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu verlangen.
4. Haftung Ortsmarketing
4.1 Sollte die Ortsmarketing GmbH aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzforderungen der Coworker:in haften, beschränkt sich diese Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Davon ausgenommen sind Personenschäden.
4.2 Die Haftung der Ortsmarketing GmbH wird auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden eingeschränkt. Folgeschäden wie zB auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Auch in diesem Zusammenhang tritt im Falle einer Inanspruchnahme der Ortsmarketing GmbH, die Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ein.
4.3 Die Ortsmarketing GmbH übernimmt keine Haftung bei einer allfälligen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Coworker: in.
4.4 Die Coworker:in ist im Zusammenhang mit der Nutzung des Weltraumes Coworkingspace für die Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich. In diesem Zusammenhang hält die Coworker:in die Ortsmarketing GmbH von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Dies umfasst auch die zur Abwehr solcher Ansprüche erforderlichen Gerichts- und Anwaltskosten.
5. Haftung Coworker:in
5.1 Die Coworker:in haftet für alle Schäden, die von ihr, ihren Angehörigen, ihrem Personal, ihren Gästen und Kund:innen in und an dem Coworkingspace rechtswidrig und schuldhaft verursacht werden.
5.2. Die Coworker:in wird darauf hingewiesen, dass die von ihr eingebrachten Gegenstände nicht von der Gebäude- und Schadensversicherung der Ortsmarketing GmbH mitumfasst sind und ihr empfohlen wird, eine entsprechende diesbezügliche Versicherung abzuschließen.
6. Vertragsbeendigung
6.1 Die Laufzeit des Vertrages wird durch den jeweiligen vom Coworker: in gewählten Tarif festgelegt.
Im Falle, dass ein Tarif auf unbestimmte Vertragsdauer läuft (kein Enddatum festgelegt wurde bzw. sich der Vertrag automatisch ohne bestimmtes Enddatum verlängert hat) kann eine Kündigung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende vorgenommen werden. Möchte daher ein Vertragsteil einen unbefristeten Tarif zB. mit 31.07.xx. beenden, muss die Kündigung zum 30.06.xx dem anderen Vertragsteil zugehen usw.;
6.2 Bei Beendigung des Vertrages hat die Coworker:in alle mitgebrachten persönlichen Unterlagen und Gegenstände zu entfernen und den Coworkingspace Arbeitsplatz besenrein zu räumen sowie sämtliche ausgehändigten Key Cards bzw. Schlüssel an die Ortsmarketing GmbH zurückzugeben.
6.3 Bei vertragswidriger Nutzung – worunter insbesondere auch ein Verstoß gegen die Weltraumordnung zu verstehen ist – kann das Vertragsverhältnis von der Ortsmarketing GmbH mit sofortiger Wirkung beendet werden.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Die hier angeführten allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen sowie der Umfang des vom Coworker: in gewählten Tarifs bestimmen den Vertragsinhalt. Durch die Buchung eines entsprechenden Tarifs durch den Coworker: in werden diese – auf der Buchungsplattform Cobot veröffentlichten – allgemeinen Vertragsbestimmungen zum verbindlichen Vertragsinhalt erhoben.
7.2 Änderungen sowie Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht bzw. haben keine Rechtswirksamkeit.
7.3. Der von der Coworker:in gewählte Tarif ist auf der Buchungsplattform Cobot ersichtlich.
7.4 Im Falle, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nahekommt, als dies rechtlich zulässig ist. Dasselbe gilt, wenn dieser Vertrag Lücken aufweist.
7.5. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles und formelles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
7.6 Gerichtsstandsvereinbarung: Als Gerichtsstand wird das gemäß den einschlägigen Bestimmungen für 6380 St. Johann in Tirol zuständige Gericht vereinbart.
St. Johann in Tirol am 03.10.2022
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Ortsmarketing St. Johann in Tirol GmbH als Betreiberin des Weltraum Coworking Space
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Weltraum diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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